1. Einleitung

   
Nur die gedruckte Form ist gültig!    
     
1.1 Inhalt des Auftrags

Die Gemeinde Wilchingen möchte weitere Teilgebiete des landwirtschaftlich genutzten Gemeindegebietes ökologisch aufwerten. Grosse Teile sind bereits im Kantonalen Vernetzungsprojekt Klettgau abgedeckt.
Die Gebiete um Osterfingen Haartel, Himelriich und Wangental schliessen direkt an den Projektperimeter des Klettgauer Vernetzungsprojektes an.
Ein kommunales Vernetzungsprojekt soll diese Teilgebiete um Osterfingen mit dem Kantonalen Projekt verbinden.

1.2 Auftrag

Mit Beschluss vom 25. 4. 2006 Geschäft Nr. 124 wurde den Projektverfassern der Auftrag erteilt, ein kommunales Vernetzungsprojekt in den Teilgebieten Haartel, Himelriich und Wangental auszuarbeiten, Ist-Zustand und Soll-Zustand zu formulieren und Ziele festzulegen.
Das Projekt soll bis Herbst 2007 abgeschlossen werden, damit im Frühjahr 2008 mit der Umsetzung begonnen werden kann.

Auftraggeber:
Gemeinde Wilchingen
Gemeinderat
8217 Wilchingen

Kontaktperson:
Markus Wanner 
Leiter der Gemeindestellen für Landwirtschaft
Dorfstrasse 5
8217 Wilchingen

Telefon: 052 681 39 21

Projektverfasser: Gabi Uehlinger, 8213 Neunkirch, Adrian Stadelmann, 8218 Osterfingen, Martin Knapp, 8217 Wilchingen

-
Ein Projekt von Wangental Natur Pur
 

2. Grundlagen

Nur die gedruckte Form ist gültig!
     
Kartengrundlagen sind die erstellten Karten der Bürgin Winzeler Partner AG, Schaffhausen
Weiter wurden folgende Grundlagen verwendet:
Gesetzliche Grundlagen sind einerseits die
  • Verordnung über die regionale Förderung der Qualität und der Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft (Öko-Qualitätsverordnung, ÖQV) des Bundes mit technischer Ausführungsbestimmung vom 4.4. 2001

Sowie

  • Verordnung über die Förderung der Qualität und der Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft (Kantonale ÖQV) des Kantons Schaffhausen vom 4.1.2002 mit technischen Ausführungsbestimmungen vom  13.3.2002.
Weitere gesetzliche Bestimmungen sind das Natur- und Heimatschutzgesetz des Bundes mit der Verankerung der ökologischen Vernetzung und die Naturschutzverordnung des Kantons Schaffhausen; die Direktzahlungsverordnung des Bundes vom 7.12.1998 und die Umweltschutzgesetzgebung, wo relevant.

 

Für die Erarbeitung des Projektes wurden folgende Inventare und Quellen verwendet:
- Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN)
- Reptilieninventar
- Amphibieninventar
- Inventar der Trockenwiesen und –weiden von nationaler Bedeutung (TWW-Inventar)
- Kantonaler Richtplan
- Naturinventar der Gemeinde Wilchingen
- Verschiedene lokale Erhebungen

 

 

 


HinterbergRebfläche Hinterberg

     

3. Ist-Zustand

Nur die gedruckte Form ist gültig!
     
3.1 Lage, Fläche, Landschaftscharakter

Der Projektperimeter umfasst den Talgrund ab ARA Osterfingen, südlich der Dorfstrasse bis zum Waldrand sowie das ganze Haartel, das Gebiet Himelriich und Wangental entlang des Waldrandes bis zum Zoll/Landesgrenze.
Das Gelände erstreckt sich von 405 m.ü.M. bis 586 m.ü.M.

Bei den drei Teilgebieten handelt es sich um offenes Kulturland, um südexponierte Rebflächen und Wiesen sowie um Talsohlen, welche teilweise eng von Wald umschlossen sind und sowohl offenes Ackerland als auch Wiesen aufweisen.
Der gesamte Projektperimeter liegt im BLN-Gebiet Wangen- und Osterfingertal, BLN-Objekt Nr. 1110 des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung.
  Bläuling
Himmelblauer Hufeisenkleebläuling
an Esparsette
   

 

3.2 Flora und Fauna im Gebiet    
     

Im Seegraben im Wangental besteht eine sehr grosse Population der Dicken Flussmuschel, Unio crassus. Diese Art ist in Mitteleuropa vom Aussterben bedroht, weshalb die Gemeinde Wilchingen hier eine besonders hohe Verantwortung trägt. Auch die Landwirtschaft beeinflusst mit der Düngeintensität und Eintrag von Pflanzenschutzmitteln die Wasserqualität, was sich auf das Vorkommen der Muschel auswirken kann.
Entlang des Seegrabens im Wangental bestehen einige Hecken und Gehölze, das neugeschaffene Feuchtgebiet „Im See“ stellt eine wertvolle naturnahe Fläche dar. Im Amphibieninventar von 1993 sind aus dem Wangental im Weiher Mülitobel der Feuersalamander und der Grasfrosch nachgewiesen, „im See“ lediglich der Grasfrosch. Beim Zollhaus Wüstersee (mündl. Mitteilung von R. Riegel) konnten Feuersalamander, Bergmolch, Kammmolch, Teichmolch, Geburtshelferkröte, Erdkröte, Laubfrosch, Grasfrosch und Wasserfrosch nachgewiesen werden. Damit ist die Zugstrecke beim Zollhaus gemeinsam mit der deutschen Seite eine der wichtigsten und grössten in der Region Schaffhausen. Der Laubfrosch sowie der Bergmolch, Feuersalamander, Grasfrosch, Erdkröte und der Wasserfrosch sind mittlerweile im Feuchtgebiet „im See“ zweifelsfrei nachgewiesen. Die Ringelnatter ist ebenso wie die Zauneidechse „im See“ ebenfalls nachgewiesen, wie zahlreiche mündliche Berichte von Bewirtschaftern im Wangental und eigene Beobachtungen bestätigen.

Im Wangental bei Osterfingen wurden bisher Neuntöter, Sumpfrohrsänger, Dorngrasmücke, Goldammer, sowie Braunkehlchen (während Zugzeit) nachgewiesen (ornith. Beobachter 1999).Der Sika-Hirsch ist regelmässig im Wangental anzutreffen.

Diverse Vorkommen von Orchideen sind aus dem Wangental bekannt. Am Wiesenbord an der Hauptstrasse an der Radeggerhalde sind Bocksriemenzunge, Purpur-Knabenkraut, Fliegenragwurz, Grosses Zweiblatt, Rotes Waldvögelein und Hummelragwurz nachgewiesen. In der Wiese oberhalb der Grube Gräsli ist ein grosses Vorkommen der Hummelragwurz bekannt.

Im Himelriich bestehen einige trockene, nach nordwest und westen exponierte Wiesen, welche eine grosse Artenvielfalt aufweisen, aber nicht als extensive Wiesen angemeldet sind. Einige Hochstamm-Obstbäume bestehen oder wurden neu gepflanzt. Im Mülibuck besteht ein schöner Hochstamm-Obstgarten mit über 70 Bäumen. Im Rebberg besteht ein hohes Potential für artenreiche, trockene Wiesen oder Saumstrukturen entlang der Wege. Die Schlingnatter sowie die Mauereidechse, die Zauneidechse und die Waldeidechse wurden in den Reblagen nachgewiesen.

Das Haartel wird bereits jetzt zu einem grossen Teil extensiv bewirtschaftet. Aus dem Haartel sind einige Schmetterlingsarten bekannt, zum Beispiel das Esparsetten-Widderchen (Zygaena carniolica) und der Silbergrüne Bläuling (Polyommatus coridon). Die Zauneidechse ist im Reptilieninventar des Kantons Schaffhausen im Haartel nachgewiesen.Durch die Vorkommen dieser zum Teil in der Schweiz und Mitteleuropa sehr stark gefährdeten Arten kann dem Gebiet eine grosse Bedeutung zugemessen werden. Die trockenen Hänge des Rossbergs sowie die Talsohle im Wangental weisen grosse Potentiale auf für extensiv genutzte Wiesen, Hochstamm-Obstgärten oder Extensivierung im Ackerland mit Buntbrachen und Wiesenstreifen entlang der Gewässer.
Die beiden Parzellen 6484/6485 „Grüt“ (Teilgebiet Wangental) und 6340 „Haartelrüti“ (Teilgebiet Haartel) sind bereits im TWW-Inventar enthalten.

 

  Wanzen
Streifenwanzen
   

Grüner Zipfelfalter (Callophrys rubi)
Brombeerzipfelfalter (Callophrys rubi)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zebraspinne
Zebraspinne in einer
Buntbrache

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herbstzeitlose
Herbstzeitlosen im
Haartel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bocksriemenzunge
Bocksriemenzunge im
Wangental

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Gräsli
Im Gräsli

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wangental
Wangental

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Esparsettenwidderchen
Esparsetten-Widderchen

 

 

 

 

 

 

 

Silberreiher
Silberreiher im Wangental

 

4. Ziele und Soll-Zustand

 
Nur die gedruckte Form ist gültig!  
   
4.1 Auswahl der Ziel- und Leitarten  
   

Definition Zielart:
Art, die mit geeigneten, auf ihre speziellen Habitatsansprüche abgestimmten Massnahmen zu erhalten und zu fördern ist. Das Schutzziel ist die Erhaltung und Förderung der Art selbst (Artenschutz).

 

Definition Leitart:
Art, deren Lebensraumansprüche stellvertertend für viele andere Organismen des gleichen Lebensraumes als Vorgabe für die Pflege und die Gestaltung desselben dienen. Das Schutz- und Entwicklungsziel umfasst die Landschaft als Lebensraum dieser Arten (Biotopschutz).

 

Da dieses Vernetzungsprojekt als Anschluss zum bereits bestehenden kantonalen Vernetzungsprojekt gesehen wird, sollen auch ähnliche Ziel- und Leitarten ausgewählt werden, soweit dies Sinn macht. Das Rebhuhn als schweizweit vom Aussterben bedrohte Tierart kommt nicht im kommunalen Projektperimeter vor, ebenso die Arten Grauammer, Schwarzkehlchen und Dorngrasmücke, welche aber dennoch von Aufwertungsmassnahmen profitieren können. Während im Kantonalen Vernetzungsprojekt die Feldlerche als wichtige Leitart eingesetzt ist, eignet sie sich im kommunalen Projekt nicht so sehr, da nur wenig weiträumig offene Ackerfläche besteht. Die Feldlerche meidet Gebiete in der Nähe von Wald und hohen Strukturen.

Daten zum Ist-Zustand der Populationen sind im Anhang aufgeführt, soweit bekannt.

Wangental, Talsohle, Feuchtgebiete/Bach:

Zielarten: Laubfrosch, Ringelnatter, Dicke Flussmuschel, Sumpfrohrsänger, Blauflüglige Prachtlibelle; Hummelragwurz, Bocksriemenzunge, Purpur-Knabenkraut
Leitarten: Feldhase, Zauneidechse, Neuntöter, Goldammer, Gebänderte Prachtlibelle, Feldgrille

Zielart: Die stark gefährdete Art Laubfrosch ist im Kantonalen Projekt als Zielart eingesetzt.
Auch im Wangental besteht eine grössere Population (Zoll, Feuchtgebiet Im See).
Der Laubfrosch hält sich gerne in Gebüsch und Saumstrukturen in Waldnähe, aber auch in Ödlandflächen,
Feuchtwiesen oder Hochstaudenfluren auf.
Er kann gefördert werden mit

  • gut besonnten flachen Laichgewässern, die jährlich längere Zeit trockenliegen,
  • gut besonnten Hecken (auch mit Brombeeren),
  • stufigen Waldrändern
  • Staudensäumen entlang der Laichgewässer
  • Buntbrachen
  • Geeignete Wanderkorridore (Buntbrachen, Säume, Hecken) als Verbindung des Klettgaus mit dem Wangental

Zielart: Die Dicke Flussmuschel ist auf eine gute Wasserqualität angewiesen.
Durch eine Extensivierung des Ackerbaus im Wangental kann Einfluss genommen werden auf den Düngereintrag in den Seegraben. Pufferstreifen (extensiv genutzte Wiesen) entlang der Gewässer schützen diese vor unerwünschten Fremdstoffeinträgen. Bereits jetzt sind an einigen Gewässerabschnitten Streifen extensiv genutzter Wiesen vorhanden. Durch ein geeignetes Schnittregime können weitere Tierarten (Blauflügel-Prachtlibelle, Ringelnatter, Zauneidechse und andere) gefördert werden. Gemäss neuesten Bestandeserhebungen von H. Vicentini und U. Pfändler beträgt der Bestand etwa 65'000 Individuen (Vicentini & Pfändler
2006).


Zielart:
Die Ringelnatter lebt häufig an Kleingewässern, Seen, Gräben und Sumpfgebieten, kann aber auch trockene Kiesgruben und Steinbrüche besiedeln. Sie benötigt Verstecke wie Steinhaufen, Asthaufen oder Streu für die Überwinterung. Bevorzugte Beute sind Frösche, Kröten, Molche sowie Fische.

Sie kann gefördert werden mit

  • Gewässern mit grossen Amphibienbeständen (v.a. Grünfrösche)
  • Gut besonnten Hecken
  • Stufigen Waldrändern
  • Kleinstrukturen wie Holz-, Ast- und Lesesteinhaufen
  • Eiablageplätzen, zum Beispiel Schnittguthaufen
  • Staudensäumen entlang der Gewässer
  • Buntbrachen
Zielart: Die Blauflüglige Prachtlibelle besiedelt kleine Bäche, Gräben, Kanäle und Flüsse häufig in Waldnähe. Die Habitate der Blauflügligen Prachtlibelle sind gekennzeichnet durch den Wechsel von beschatteten und besonnten Abschnitten. In der Regel sind Gehölze in der Nähe des Aufenthaltsortes.

Zielart: Der Sumpfrohrsänger besiedelt Saumgesellschaften wie dichte, langstänglige Krautvegetation (Mädesüss, Brennnessel) entlang von Gräben, Fliessgewässern und Seen. Er besiedelt aber auch Niederhecken in Brachen. Früher brütete die Art auch in extensiv genutzten Getreideäckern.

Zielarten: Hummelragwurz (Ophrys holosericea), Bocksriemenzunge (Himantoglossum hircinum), Purpurorchis (Orchis purpurea) als Orchideen trockener, sonniger Wiesen. Die Hummelragwurz kommt auf Parzelle GB Nr. 6484 und 6485 vor, die Bocksriemenzunge und die Purpurorchis auf GB Nr. 6568.
Die Hummelragwurz besiedelt trockene Magerwiesen, Trockenrasen, lichte Föhren-Eichenwälder. Sie ist sehr selten, und Vorkommen sollten strikt geschützt werden.
Die Bocksriemenzunge besiedelt gebüschreiche Halbtrocken- und Trockenrasen, auch Wegböschungen oder aufgelassene Steinbrüche. Die Bocksriemenzunge ist vor allem durch Düngereintrag stark gefährdet.
Die Purpurorchis besiedelt lichte Laubmischwälder, Wald- und Wegränder. Gefährdung durch zu frühes Mähen an Wegrändern.

Leitart: Der Feldhase besiedelt offenes Grün- und Ackerland mit Deckungsstrukturen wie Brachen, Säumen oder Niederhecken oder lichte Wälder. Der Feldhase stellt hohe Raumansprüche.

Leitart: Die Zauneidechse besiedelt Trockenstandorte, Ödland, extensiv genutzte Landwirtschaftsflächen, Magerwiesen, terrassierte Rebberge, Abbaugebiete, Böschungen, naturnahe Gärten, etc. Eine hohe, aber lückige Vegetationsdecke wird bevorzugt, Unterlage verfilztes Altgras, vegetationsfreie Zonen, Versteckmöglichkeiten wie Sträucher, Holz- oder Reisighaufen, Mauslöcher, sonnenexponierte Stellen mit lockerem oder sandigem Erdreich zur Eiablage.

Leitart: Der Neuntöter besiedelt Niederhecken, Hecken, Waldränder mit dornenreichen Sträuchern mit anschliessendem Krautsaum, der nicht zu dicht ist. Er jagt Grossinsekten, Kleinsäuger, Reptilien, die er gerne auf Dornen aufspiesst, um sie zu zerkleinern oder als Vorrat zu halten.

Leitart: Die Goldammer besiedelt am liebsten ländliche Gegenden mit Hecken, Obstgärten, Äckern, Wiesen und Waldrändern. Sie nutzt gerne Buntbrachen mit hohen Einzelpflanzen (Karden) als Bruthabitat. Sie nutzt kleine Büsche, Bäume, Karden als Singwarte.

Leitart: Gebänderte Prachtlibelle gilt als Charakterart für (eutrophe) Wiesenbäche oder als Ersatzlebensraum Gräben. Die Larven klammern sich an stabiles, in die Strömung ragendes Substrat. Die Larven nutzen Zonen zwischen Falllaub, Überresten der Vorjahresvegetation oder zwischen Wurzeln von Wasserpflanzen. Die Art ist ziemlich tolerant gegenüber Gewässerbelastungen, aber sehr wärmeliebend.

Leitart: Die Feldgrille liebt warme, trockene, sonnige Hänge und ungedüngte Wiesen, lückige Blumenwiesen, Rasen und Kiesgruben, aber auch lockere Kiefernwälder. In der Nahrung ist sie nicht sehr wählerisch, sie frisst Pflanzenteile, Wurzeln  verschiedener Kräuter und Pflanzen, aber auch kleine Bodentiere und deren Kadaver.

 

Himelriich, Rebberge, Trockene Wiesen sowie Hochstammobstgärten:

Zielarten: Schlingnatter, Mauereidechse, Hänfling, Gartenrotschwanz, Rebberg-Pflanzen (Zwiebel-Geophyten, Osterluzei)
Leitarten: Zauneidechse, Neuntöter, Goldammer, Grünspecht, Feldgrille

Zielart: Schlingnatter als Art der trockenen, warmen, südexponierten Reblagen, Wiesen,
Die Mauereidechse, welche im selben Gebiet nachgewiesen ist, hat sehr ähnliche Standortansprüche wie die Schlingnatter.
Die Schlingnatter kann gefördert werden mit:

  • extensiven Wiesen
  • Rebflächen mit hoher Artenvielfalt
  • Gut besonnten Hecken und stufigen Waldrändern
  • Kleinstrukturen, v.a. Lesesteinhaufen und Trockenmauern

Zielart: Die Mauereidechse bevorzugt trocken-warme, sonnige und steinige Standorte mit Südexposition. Vertikalstrukturen wie Erdabbrüche, Felsen, Mauern oder Treppenstufen dürfen nicht fehlen. Ebenso wichtig ist das Vorhandensein von Schlupfwinkeln in unmittelbarer Nähe der Sonnenplätze. Ansonsten scheint die Art überraschend anspruchslos zu sein und besiedelt deshalb die unterschiedlichsten Lebensräume: Geröllhalden, Flühe, Steinbrüche, Kiesgruben, Ruinen, Rebberge, Wegränder, Bahndämme, Uferböschungen und Trockenmauern. Sie ernährt sich von Insekten, Würmern, Kleintieren aller Art, welche von ihr überwältigt werden können.
Die Mauereidechse kann gefördert werden mit

  • extensiven Wiesen mit Lesesteinhaufen und Trockenmauern
  • Rebflächen mit hoher Artenvielfalt, ausgestattet mit Lesesteinhaufen und Trockenmauern

Zielart: Der Hänfling nutzt gerne strukturreiches Kulturland mit sonnigen Orten, die mit einzelnen Gebüschen, kleinen Buschgruppen, Zwergsträuchern oder jungen Nadelbäumen locker bewachsen sind, z.B. Kulturlandschaften mit Hecken und Saumstrukturen, Rebberge, Gärten, verbuschte Trockenhänge, seltener lockere Waldränder. In den Rebbergen im Klettgau und in den Grubenarealen ist er ein regelmässiger Brutvogel. Er kann schnell neue Lebensräume besiedeln. Der Hänfling reagiert schnell auf Extensivierungsmassnahmen in der Landwirtschaft, die das Angebot an körnerreichen Samenpflanzen erhöhen. Eine naturnähere Bewirtschaftung der Rebberge, extensive Nutzung von Saumstrukturen, Böschungen und verbrachende Saumhabitate entlang von Acker- und Wegrändern sind geeignete Fördermassnahmen für die Art. Bunt- und Rotationsbrachen können das Nahrungsangebot für überwinternde Hänflinge massiv verbessern.

Zielart: Der Gartenrotschwanz lebt in Obstgärten, Siedlungen oder Waldrändern, lockeren Gebüschen und Gärten, wo er sich von Spinnen und Insekten ernährt. Die Bestände des Gartenrotschwanzes sind rückläufig, die Ursachen dafür nicht genau bekannt.

Zielart: Im Rebberg sollen artenreiche Rebflächen gefördert werden. Seltene Rebberg-Pflanzen wie zum Beispiel der Gelbstern (Gagea lutea und Gagea villosa), Bisamhyazinthe (Muscari sp.) oder die Osterluzei (Aristolochia clematitis) sollen gefördert werden.

Leitart: Die Zauneidechse besiedelt Trockenstandorte, Ödland, extensiv genutzte Landwirtschaftsflächen, Magerwiesen, terrassierte Rebberge, Abbaugebiete, Böschungen, naturnahe Gärten, etc. Eine hohe, aber lückige Vegetationsdecke wird bevorzugt, Unterlage verfilztes Altgras, vegetationsfreie Zonen, Versteckmöglichkeiten wie Sträucher, Holz- oder Reisighaufen, Mauslöcher, sonnenexponierte Stellen mit lockerem oder sandigem Erdreich zur Eiablage.

Leitart: Der Neuntöter besiedelt Niederhecken, Hecken, Waldränder mit dornenreichen Sträuchern mit anschliessendem Krautsaum, der nicht zu dicht ist. Er jagt Grossinsekten, Kleinsäuger, Reptilien, die er gerne auf Dornen aufspiesst, um sie zu zerkleinern oder als Vorrat zu halten.

Leitart: Die Goldammer besiedelt am liebsten ländliche Gegenden mit Hecken, Obstgärten, Äckern, Wiesen und Waldrändern. Sie nutzt gerne Buntbrachen mit hohen Einzelpflanzen (Karden) als Bruthabitat. Sie nutzt kleine Büsche, Bäume, Karden als Singwarte.

Leitart: Der Grünspecht sucht seine Nahrung vor allem auf dem Boden, wo er sich von Ameisen und deren Puppen, im Winter vor allem von der Roten Waldameise ernährt. Er lebt in Obstgärten, Parkanlagen, Feldgehölzen und Gärten.

Leitart: Die Feldgrille liebt warme, trockene, sonnige Hänge und ungedüngte Wiesen, lückige Blumenwiesen, Rasen und Kiesgruben, aber auch lockere Kiefernwälder. In der Nahrung ist sie nicht sehr wählerisch, sie frisst Pflanzenteile, Wurzeln  verschiedener Kräuter und Pflanzen, aber auch kleine Bodentiere und deren Kadaver.
 

Haartel, extensiv genutzte Wiesen, Waldrandnähe, besonnte sowie schattige Wiesen

 

Zielarten: Esparsetten-Widderchen

Leitarten: Goldammer, Zauneidechse, Feldgrille

Zielart: Von Juli bis August kommt das eher selten anzutreffende Esparsetten-Widderchen bevorzugt in Gebieten mit kalkreichem Boden vor. Man findet die kleinen Falter oft auf Disteln, Witwenblumen oder Flockenblumen sitzend am Nektar saugen. Als Futterpflanze dient Esparsette und Hornklee. Das Esparsetten-Widderchen ist das Insekt des Jahres 2008.

Leitart: Die Zauneidechse besiedelt Trockenstandorte, Ödland, extensiv genutzte Landwirtschaftsflächen, Magerwiesen, terrassierte Rebberge, Abbaugebiete, Böschungen, naturnahe Gärten, etc. Eine hohe, aber lückige Vegetationsdecke wird bevorzugt, Unterlage verfilztes Altgras, vegetationsfreie Zonen, Versteckmöglichkeiten wie Sträucher, Holz- oder Reisighaufen, Mauslöcher, sonnenexponierte Stellen mit lockerem oder sandigem Erdreich zur Eiablage.

 

Leitart: Die Feldgrille liebt warme, trockene, sonnige Hänge und ungedüngte Wiesen, lückige Blumenwiesen, Rasen und Kiesgruben, aber auch lockere Kiefernwälder. In der Nahrung ist sie nicht sehr wählerisch, sie frisst Pflanzenteile, Wurzeln  verschiedener Kräuter und Pflanzen, aber auch kleine Bodentiere und deren Kadaver.

Leitart: Die Goldammer besiedelt am liebsten ländliche Gegenden mit Hecken, Obstgärten, Äckern, Wiesen und Waldrändern. Sie nutzt gerne Buntbrachen mit hohen Einzelpflanzen (Karden) als Bruthabitat. Sie nutzt kleine Büsche, Bäume, Karden als Singwarte

 

Tab. 1: Zusammenstellung aller Ziel- und Leitarten in den drei Teilgebieten.

Zielarten Wangental

Zielarten Himelriich

Zielarten Haartel

Laubfrosch

Schlingnatter

Esparsetten-Widderchen

Dicke Flussmuschel

Mauereidechse

 

Ringelnatter

Hänfling

 

Sumpfrohrsänger

Gartenrotschwanz

 

Blauflüglige Prachtlibelle

Rebberg-Pflanzen

 

Hummelragwurz

 

 

Bocksriemenzunge

 

 

Purpurorchis

 

 



Leitarten Wangental

Leitarten Himelriich

Leitarten Haartel

Zauneidechse

Zauneidechse

Zauneidechse

Neuntöter

Neuntöter

Feldgrille

Goldammer

Goldammer

Goldammer

Gebänderte Prachtlibelle

Grünspecht

 

Feldhase

Feldgrille

 

Feldgrille

 

 

4.2 Wirkungsziele
Die Wirkungsziele sind die Förderung der Ziel- und Leitarten. Die Zielarten sind stark gefährdete Arten, welche auf Aufwertungsmassnahmen in ihrem Lebensraum angewiesen sind. Dadurch ergeben sich die Ziele sowie die zu ergreifenden Massnahmen (Umsetzung). Die angegebenen Ziele sind als Minimalziele zu verstehen. Im Anhang sind die Populationen des Ist-Zustandes angegeben, soweit bekannt.

 

Wirkungsziele WangentalZielarten
  • Laubfrosch

Lineare Vernetzungselemente im Umkreis des Feuchtgebietes „Im See“ verbessern die Habitate des Laubfrosches. Extensive Wiesen und Pufferzonen entlang des Seegrabens ermöglichen dem Laubfrosch die Wanderung entlang dieser Korridore (Verbindung zum „Wüstersee“ und Richtung Osterfingen). Der Laubfrosch kann „im See“ sowie an einer weiteren Stelle im Projektgebiet nachgewiesen werden.

  • Ringelnatter

Die Ringelnatter kann an mindestens fünf Stellen im Wangental nachgewiesen werden.

  • Sumpfrohrsänger

Der Sumpfrohrsänger besiedelt strukturreiche Buntbrachen oder naturnah gepflegte Staudensäume der Gewässer (optional ausserhalb LN). Der Sumpfrohrsänger kann als Brutvogel im Wangental nachgewiesen werden.

  • Dicke Flussmuschel

Die bestehende Population bleibt im heutigen Umfang bestehen oder kann sich vergrössern. Durch Pufferzonen entlang der Gewässer wird ein Eintrag von Dünger und Pestiziden vermindert. Siehe auch Kapitel 6, Synergien.

  • Blauflüglige Prachtlibelle

Die Blauflüglige Prachtlibelle kann am Seegraben an den bekannten Bachabschnitten des Seegrabens weiterhin nachgewiesen werden.

  • Hummelragwurz, Bocksriemenzunge und Purpur-Orchis

Die vorhandenen Populationen bleiben im bisherigen Umfang an den bekannten Standorten bestehen oder können sich vergrössern.

 

Leitarten
  • Feldhase

Der Feldhase kann zumindest auf dem Niveau der Hasenzählungen der Vogelwarte von 2002 (s. Anhang) gehalten werden oder der Bestand vergrössert sich.

  • Zauneidechse

Die Zauneidechse kann in 2-3 strukturreichen Ökoflächen nachgewiesen werden.

  • Neuntöter

Der Neuntöter kann an mindestens drei Heckenabschnitten festgestellt werden. 

  • Goldammer

Die Goldammer kann in mindestens 5 Hecken-/Bracheabschnitten festgestellt werden.

  • Gebänderte Prachtlibelle

Die Gebänderte Prachtlibelle kann an mindestens 5 Gewässerabschnitten entlang des Seegrabens nachgewiesen werden und die Populationen bleiben erhalten oder vergrössern sich.

  • Feldgrille

Die Feldgrille kann in mindestens 10 Ökoflächen festgestellt werden.

 

Wirkungsziele Himelriich

Zielarten

  • Schlingnatter

Die Schlingnatter lässt sich im Rebberg an mindestens zwei Stellen nachweisen.
 

  • Mauereidechse

Von der Mauereidechse können 4 Standorte nachgewiesen werden.

  • Hänfling

Der Hänfling wird im Teilgebiet festgestellt und mindestens eine Brut nachgewiesen.

  • Gartenrotschwanz

Der Gartenrotschwanz kann im Gebiet nachgewiesen werden und eine Brut wird nachgewiesen.

  • Rebberg-Pflanzen

In mindestens 4 Rebparzellen kann eine der folgenden seltenen Rebberg-Arten festgestellt werden: Osterluzei, Gelbstern, Bisamhyazinthe.
Falls notwendig sollen aus nahen Rebbergen Pflanzenmaterial vermehrt und im Teilgebiet Himelriich eingesät/ausgepflanzt werden.

Leitarten
  • Zauneidechse

Die Zauneidechse kann in mindestens 5 Ökoflächen nachgewiesen werden.

  • Neuntöter

Der Neuntöter kann in mindestens drei Heckenabschnitten festgestellt werden.

  • Goldammer

Die Goldammer kann an mindestens 5 Hecken-/Bracheabschnitten festgestellt werden.

  • Grünspecht

Mindestens zwei Bruten des Grünspechtes lassen sich im Gebiet nachweisen.

  • Feldgrille

Die Feldgrille kann in mindestens 10 Ökoflächen festgestellt werden.

 

Teilgebiet Haartel

Zielarten

  • Esparsetten-Widderchen

Das Esparsetten-Widderchen kann im Haartel sowie in den geeigneten Wiesen im Gebiet der Grube „Gräsli“ (Teilgebiet Wangental) nachgewiesen werden.

Leitarten
  • Zauneidechse

Die bekannten Vorkommen der Zauneidechse werden erhalten und es können mindestens 5 weitere Ökoflächen besiedelt werden.

  • Feldgrille

Die Feldgrille kann in mindestens 5 Ökoflächen festgestellt werden.

 

4.3 Umsetzungsziele
Gemäss ÖQV sollen primär Tier- und Pflanzenarten der Kulturlandschaft erhalten und gefördert werden. Einige der ausgewählten Ziel- und Leitarten besiedeln nicht nur landwirtschaftliches Gebiet, sondern auch naturnahe Strukturen ausserhlab der LN, z.B. Wassergräben, naturnahe Waldränder etc. Nach Möglichkeit sollen auch Massnahmen ausserhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Aufwertungsmassnahmen miteinbezogen werden. Die ÖQV fordert explizit, diese Synergiepotentiale zu nutzen. So soll eine optimale ökologische Aufwertung der gesamten Fläche des Projektperimeters erreicht werden.

 

4.4 Förderungswürdige Elemente im Vernetzungsprojekt
Im Projekt sollen folgende Lebensraumtypen gefördert werden (s. Tab. 2). Dabei ergeben sich für die drei Teilgebiete unterschiedliche Schwerpunkte: Buntbrachen und Saumstrukturen im Wangental, extensiv genutzte Wiesen und Hochstamm-Obstgärten sowie artenreiche Rebberge im Himelriich und extensiv genutzte Wiesen mit hoher Qualität im Haartel.

Ab 2008 war geplant, den Typ 7b Rotationsbrache aus der DZV zu streichen. Vorläufig bleibt dieser Typ in der DZV enthalten. Das Schwergewicht neu angelegter Flächen soll auf Buntbrachen gelegt werden. Dennoch sollen auch Rotationsbrachen im Vernetzungsprojekt möglich und beitragsberechtigt sein.
Ebenso sollten die Ansätze für Vernetzung und Qualität per 1.1.2008 erhöht werden. Bei Fertigstellung dieses Projektes waren die Art und der Umfang der Beitragsanpassungen noch nicht bekannt.

Im Teilgebiet Himelriich sollen schwerpunktmässig neue, zusammenhängende Obstgärten angelegt werden. Diese sind besonders wertvoll für Brutvogelarten, welche auf solche Obstgartenstrukturen angewiesen sind.

Ab 2008 sollen entlang von Gewässern 6 m breite Streifen angelegt werden, welche als Grünland gelten. Somit kann auf diesem Streifen kein Saum angelegt werden.

Für wenig intensiv genutzte Wiesen werden keine Vernetzungsbeiträge ausbezahlt.

 
     

Tabelle 2: Lebensraumtypen, welche im Vernetzungsprojekt gefördert werden sollen.

 

Direktzahlungsverordnung

Öko-Qualitätsverordnung

 

Anrechenbar

Beitragsberechtigt

Vernetzungsbeitrag

Qualitätsbeitrag

Typ 1: Extensiv genutzte Wiesen

Ja

Ja

Ja

Ja

Typ 2: Extensiv genutzte Weiden*

Ja

Nein

Ja

Nein,
(ab 2008 ja)*

Typ 7: Buntbrachen

Ja

Ja

Ja

Nein

(Typ 7b: Rotationsbrachen**

Ja

Ja

Ja

Nein)

Typ 8: Hochstamm-Feldobstbäume einzeln

Ja

Ja

Ja

Ja

Typ 9: Standortgerechte Einzelbäume und Alleen

Ja

Nein

Ja

Nein

Typ 10: Hecken, Feld- und Ufergehölze

Ja

Ja

Ja

Ja

Typ 11: Wassergraben, Tümpel, Teich

Ja

Nein

Nein

Nein

Typ 12: Ruderalflächen, Steinhaufen, -wälle

Ja

Nein

Nein

Nein

Typ 13: Trockenmauern

Ja

Nein

Nein

Nein

Typ 14: Unbefestigter, natürlicher Weg***

Ja

Nein

Nein

Nein

Typ 15: Rebflächen mit hoher Artenvielfalt

Ja

Nein

Ja

Nein,
ab 2008 ja

Typ 16: Säume****

Ja

Ja

Ja

Nein****

*Der Kanton Schaffhausen hat beschlossen, keine Qualitätsbeiträge für extensiv genutzte Weiden auszuzahlen.
Wertvolle Flächen könne durch Bewirtschaftungsverträge mit dem Planungs- und Naturschutzamt gefördert werden.
**Geplant war, die Rotationsbrache ab 2008 aus der DZV zu streichen. Vorläufig wird dieser Typ jedoch beibehalten. Weitere Erläuterungen siehe Text.
***Typ 14, Unbefestigter, natürlicher Weg soll voraussichtlich aus der DZV gestrichen werden.
****Säume sollen voraussichtlich ab 2008 in die DZV integriert werden. Ab 2008 sollen entlang von Gewässern 6 m breite Streifen angelegt werden, welche als Grünland gelten. Somit kann auf diesem Streifen kein Saum angelegt werden.

 

Tab. 3: Im ganzen Projektgebiet sind bisher folgende Flächen als ökologische Ausgleichsflächen angemeldet:


Typ

Fläche (a)

Anzahl

Extensiv genutzte Wiese

1718

 

Extensiv genutzte Weide

86

 

Hochstamm-Feldobstbäume

 

291

Alleen, Einheimische Einzelbäume

 

15

Hecken, Feld- und Ufergehölze

8

 

Buntbrache

650

 

Rotationsbrache

95

 

Wassergraben, Tümpel, Teich

 

1


 

Die Flächenziele der drei Teilgebiete

Wangental: Förderung von Buntbrachen, Säumen, Pufferstreifen entlang Bach

Tab. 4: Flächenziele Wangental


Lebensraumtyp

Nr.

Ist-Zustand, Fläche/Anzahl

Soll-Zustand

%-Anteil

 

 

 

%

Nach 3 J.

Nach 6 J.

Nach 3 J.

Nach 6 J.

Extensiv gen. Wiese

1

440 a

5.35%

500 a

550 a

6%

6.7%

Buntbrachen

7

650 a

7.9%

800 a

850 a

9.7%

10.3%

Rotationsbrachen*

7b

95 a

1.1%

(ca. 70 a)

(ca. 80 a)

--

--

Hochstamm-Feldobstbäume**

8

19 a

0.2%

25 a

30 a

0.3%

0.4%

Alleen, Einheimische Einzelbäume

9

15 a

0.1%

15 a

15 a

0.1%

0.1%

Hecken, Feld- und Ufergehölz

10

0

0

500 m
(ca. 40 a)

1000 m
(ca. 80 a)

 

0.5%

 

1%

Wassergraben, Tümpel, Teich

11

1 a

0.01%

1 a

2 a

0.01%

0.02%

Säume

16

0

0

25 a

40 a

0.3%

0.5%

Fläche öAF

 

1220 a

 

1406 a

1567 a

 

 

Fläche LN

 

8222.7 a

 

 

 

 

 

%-Anteil öAF/LN

 

 

14.7%

 

 

17.1%

19%

*Die Fläche der Rotationsbrachen ist in der Gesamtfläche der Buntbrachen enthalten.
**1 Hochstamm-Feldobstbaum entspricht 1 a

Bemerkungen zu den Flächenanteilen:
Es bestehen zurzeit einige grossflächige Buntbrachen. Die Gesamtfläche soll leicht erhöht werden; es wäre wünschenswert, mehrere eher schmalere, streifenförmige Buntbrachen anzulegen, welche als Vernetzungselemente dienen könnten. Auch Rotationsbrachen können angelegt werden, die Flächenziele sind in der Fläche der Buntbrache enthalten. Die Gesamtfläche der Rotationsbrachen kann in ähnlichem Umfang wie bis anhin bestehen.
Da das Wangental nicht schwerpunktmässig mit Hochstammobstbäumen ausgestattet werden soll, sind hier die bestehenden Bäume und kleinen Baumgärten auf dem Stand zu halten oder zu ergänzen.
Die einheimischen Einzelbäume sind ebenfalls auf dem bestehenden Niveau zu erhalten.

 

Himelriich: Förderung von Obstgärten, extensiven Wiesen, artenreichen Rebflächen, offene Waldränder

Tab. 5: Flächenziele Himelriich


Lebensraumtyp

Nr.

Ist-Zustand, Fläche

Soll-Zustand

%-Anteil

 

 

 

%

Nach 3 J.

Nach 6 J.

Nach 3 J.

Nach 6 J.

Extensiv gen. Wiese

1

712 a

17

837 a

1046 a

20

25

Extensiv gen. Weiden

2

86 a

2.1

100 a

125 a

2.5

3

Hochstamm-Bäume*

8

267 a

6.3

350 a

450 a

8.4

10.8

Hecken, Feld- und Ufergehölz

10

8 a

0.2

375 m
(ca. 30 a)

625 m
(ca. 50 a)

0.8

1.2

Ruderalflächen, Steinhaufen, -wälle

12

0

0

3 Stk

5 Stk

 

 

Trockenmauern

13

0

0

2 Stk à 5-10 m Länge

3 Stk à 5-10 m Länge

 

 

Rebflächen mit hoher Artenvielfalt

15

0

0

10 a

20 a

0.2

0.5

Säume

16

0

0

10 a

15 a

0.2

0.4

Fläche öAF

 

1073 a

 

1324.5 a

1680.6 a

 

 

Fläche LN

 

4182.5

 

 

 

 

 

%-Anteil öAF/LN

 

 

25.6%

 

 

32.1%

40.9%

* 1 Hochstamm-Feldobstbaum entspricht 1 a.

Bemerkungen zu den Flächenanteilen:
Die Fläche an öAF ist schon jetzt sehr hoch. Dennoch kann mit neuen Elementen, welche bis jetzt untervertreten sind, seltene und gefährdete Arten gefördert werden (z.B. Trockenmauern und Säume für die Schlingnatter und die Mauereidechse usw.)
Besonders gefördert werden sollen zusammenhängende Hochstammobstgärten. Sie sind besonders wertvoll für Brutvögel. Der Unternutzen soll gleichzeitig extensiv sein. Neupflanzungen sollten wenn immer möglich zusammenhängend erfolgen.

 

Haartel: Qualitativ gute Wiesen

Im Teilgebiet Haartel sind bereits jetzt ein grosser Teil der Wiesen als extensiv genutzte Wiesen angemeldet, aber nur ein Teil erreicht die Qualität gemäss ÖQV.
Mindestziel nach 6 Jahren: 25% der Wiesen erreichen Qualität
Maximalziel nach 6 Jahren: 50% der Wiesen erreichen Qualität

 

Tab. 6: Flächenziele Haartel


Lebensraumtyp

Nr.

Ist-Zustand, Fläche

Soll-Zustand

%-Anteil

 

 

 

%

Nach 3 J.

Nach 6 J.

Nach 3 J.

Nach 6 J.

Extensiv gen. Wiese

1

566 a

43

788 a

985 a

60

75

Alleen, Einzelbäume

9

0

0

5 a

10 a

0.4

0.8

Hecken, Feld- und Ufergehölz

10

0

0

100 m
(ca. 8 a)

200 m
(ca. 16 a)

0.6

1.2

Hochstamm-Obstbäume*

8

5 a

0.4

10 a

20 a

0.8

1.5

Fläche öAF

 

571 a

 

811 a

1031 a

 

 

Fläche LN

 

1313.9

 

 

 

 

 

%-Anteil öAF/LN

 

 

43.4%

 

 

61.8%

78.5%

*1 Hochstamm-Feldobstbaum entspricht 1 a.

Bemerkungen zu den Flächenanteilen:
Im Haartel ist es nicht sinnvoll, andere Flächentypen zu fördern. Die Qualität der Wiesen könnte stellenweise verbessert werden, und Hochstamm-Feldobstbäume machen vor allem am Anfang  des Haartels zu Osterfingen hin Sinn (rund um Forstmagazin).

 

Himelriich
Himelriich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Frühe Adonislibelle
(Pyrrhosoma nymphula)

   

Kiebitze
Kiebitze im Wangental

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haartal
Haartel

 

5. Umsetzungskonzept

 
Nur die gedruckte Form ist gültig!  
   
Die Ziele können nur erreicht werden, wenn im Projektgebiet neue ökologische Ausgleichsflächen mit hoher Qualität an geeigneten Stellen angelegt werden, bestehende Flächen richtig gepflegt, bestehende extensive Wiesen mit ungenügender Qualität aufgewertet und naturnahe, wertvolle Flächen ausserhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche geeignet gepflegt werden. Der fachgerechte Unterhalt naturnaher Flächen ausserhalb der LN soll durch eine engere Zusammenarbeit mit Gemeinde und PNA optimiert werden.
Die Gemeinde Wilchingen ist Projektverantwortlicher und Ansprechspartner für Landwirte und kantonale Behörden.

Teilgebiet Wangental

Die Talsohle mit intensiv genutzten Ackerflächen soll mit extensiven Strukturen aufgewertet werden, vor allem Buntbrachen, extensiv genutzte Wiesenstreifen entlang der Gewässer, Saumstrukturen (Altgrasbestände) mit einzelnen Niederheckengruppen. Der Seegraben sollte nicht zu stark mit Hecken beschattet werden, um die Bestände z.B. der Blauflügligen Prachtlibelle nicht zu gefährden. Die bestehenden extensiv genutzten Wiesen sollen qualitativ verbessert werden. Die bestehenden Hecken sollten einen genügend breiten Krautsaum aufweisen.
Buntbrachen und Saumstreifen mit Niederheckengruppen bieten Lebensraum, Brutplatz und Ort der Nahrungssuche für Laubfrosch, Ringelnatter, Sumpfrohrsänger, Zauneidechse, Neuntöter, Feldhase, Feldgrille.

Extensiv genutzte Wiesen, Pufferstreifen entlang der Bäche und Säume bieten Lebensraum für Laubfrosch, Ringelnatter, Blauflüglige Prachtlibelle, Zauneidechse, Feldhase und Feldgrille sowie indirekt der Dicken Flussmuschel.

Eine naturnahe Pflege der Bachborde, Staudensäume und Hecken entlang der Gewässer bieten Lebensraum für Laubfrosch, Sumpfrohrsänger, Blauflüglige und Gebänderte Prachtlibelle

Umsetzungsmassnahmen:

  • Neuanlage von Buntbrachen zur Verbindung wertvoller Teilgebiete
  • Anlage von Saumstreifen mit strukturreichen, dornenstrauchreichen Niederheckengruppen. Bei der Anlage neuer Hecken sollen vor allem Niederhecken angelegt werden.
  • Anlage von Pufferstreifen entlang der Bäche und Wassergräben
  • Anpassung von Schnittzeitpunkt und Schnittregime
  • Verbesserung der Qualität der bestehenden extensiven Wiesen
  • Verbuschung der Wiesen (insbesondere Orchideenstandorte) verhindern

 

Teilgebiet Himelriich

Die Ziele im Teilgebiet Himelriich konzentrieren sich auf extensiv genutzte Wiesen, welche den Qualitätskriterien entsprechen, sowie Erhaltung und Förderung von Hochstamm-Obstbäumen und die Anlage grösserer, zusammenhängender Obstgärten. Im Rebberg werden artenreiche Rebflächen angestrebt. Im ganzen Teilgebiet besteht ein grosses Potential für Altgras-Saumstrukturen entlang der steilen Wegborde, welche höchstens einmal im Jahr geschnitten (nicht gemulcht) werden sollten. In den Rebbergen soll zudem die Pflege und Neugestaltung von Trockenmauern angestrebt werden.

Hochstamm-Obstbäume und zusammenhängende Obstgärten bieten Brut- und Lebensraum für Gartenrotschwanz, Zauneidechse, Grünspecht.

Extensiv genutzte Wiesen bieten Lebensraum und Ort der Nahrungssuche für Zauneidechse, Neuntöter, Feldgrille

Artenreiche Rebberge mit Altgrassäumen und Trockenmauern bieten Lebensraum für Schlingnatter, Mauereidechse, Hänfling, Seltene Rebberg-Pflanzen, Neuntöter, Zauneidechse und Feldgrille.

Umsetzungsmassnahmen:

  • Neupflanzung von Hochstammobstbäumen
  • Schliessung der Lücken in bestehenden Obstgartenanlagen mit einzelnen Bäumen
  • Erreichung der Ökoqualität bei bestehenden extensiv genutzten Wiesen
  • Angepasste Pflege artenreicher Rebparzellen: kein Mulchen, angepasster Schnittzeitpunkt
  • Steile Wegborde innerhalb des Rebberges nicht schneiden oder mulchen, um Altgrasstreifen zu erhalten
  • Niederheckengruppen entlang steiler, schlecht nutzbarer Wegborde anlegen
  • Trockenmauern unterhalten oder neu erstellen
  • Verbuschung der Wiesen verhindern (insbesondere Orchideenstandorte)

 

Teilgebiet Haartel

Das Haartel kann schon zum jetzigen Zeitpunkt durch seine spezielle Lage nicht intensiv bewirtschaftet werden.
Einige Wiesen sind als extensiv genutzte Wiesen angemeldet. Die Qualität der Wiesen kann noch verbessert werden.
Die Qualität der Wiesen soll Öko-Qualität erreichen.

Umsetzungsmassnahmen:

  • Anpassung des Schnittzeitpunktes und des Schnittregimes
  • Verbesserung der Qualität der Wiesen
  • Hecken-/Niederheckengruppen entlang der Bächlein anlegen
  • Verbuschung der Wiesen verhindern
  • Stufig gestalteter Waldrand fördern
  • Beim Schnitt der extensiv genutzten Wiesen bleiben 10% der Fläche stehen

 

Allgemeine Anforderungen an die Ökoelemente

Um die gesetzten Wirkungsziele erreichen zu können, müssen die öAF, die der Vernetzung dienen, qualitative Grundanforderungen erfüllen, die höher sein können als diejenigen der DZV. Neben der richtigen Lage soll auch der Pflanzenbestand eine gewisse botanische Grundqualität aufweisen. Allgemein gelten die Bedingungen für Ökoelemente gemäss DZV. Folgende zusätzliche Bedingungen sind zu erfüllen:

Buntbrachen: Mindestbreite: 6m. Anstelle weniger, grosser Flächen sind eher streifenförmige Buntbrachen anzustreben.

Extensiv genutzte Wiesen: frühester Schnitttermin 1. Juli (abweichende Schnittzeitpunkte in Absprache und Einzelverträgen mit dem PNA). 10% der Fläche bleiben bei jedem Schnitt stehen. Diese Altgrasstreifen können alternierend geschnitten werden. Das Schnittgut muss abgeführt werden. Auf den Einsatz von Mähaufbereitern ist zu verzichten.

Extensiv genutzte Weiden: Es gelten die Bestimmungen der DZV.

Hochstamm-Feldobstbäume: Es gelten die Bestimmungen zur Qualität der kantonalen ÖQV. Ist die Zurechnungsfläche eine extensiv genutzte Wiese, so gelten die obengenannten Kriterien.

Standortgerechte Einzelbäume und Alleen: Es gelten die Bestimmungen der DZV.

Hecken, Feld- und Ufergehölze: Neuangelegte Hecken müssen die ÖQV-Qualitätskriterien erfüllen. Anlage und Pflege gemäss ÖQV Kapitel 1.3.2. Es sind hauptsächlich dornenreiche Niederhecken anzulegen. Bestehende Hecken sollen so gepflegt werden, dass nach Ablauf der ersten Projektperiode 50% der Hecke ÖQV-Qualität erreicht.

Wassergraben, Tümpel, Teich sowie Ruderalflächen, Steinhaufen, Trockenmauern, Unbefestigte, natürliche Wege: diese Elemente sind nicht beitragsberechtigt für Vernetzungsbeiträge, trotzdem sollen sie als ergänzende Elemente im Projektgebiet gefördert werden. Insbesondere im Rebberg sind Trockenmauern, Steinhaufen, Altgrassäume entlang der Wege enorm wichtig.

Rebflächen mit hoher Artenvielfalt: Der Rebberg bei Osterfingen weist bereits einige wertvolle Saumstrukturen auf. Diese sollen unbedingt erhalten und noch weiter gefördert werden. Es sollen die Qualitäts-Kriterien gemäss DZV gelten.

Säume: Säume sind voraussichtlich ab 2008 als neue ökologische Ausgleichsflächen beitragsberechtigt. Säume sollen hauptsächlich entlang von Bächen, Gräben, Wegen, Böschungen und Waldrändern in Bewirtschaftungsrichtung angelegt werden.
Mindestbreite: 3m
Säume dürfen ab 1.September in Längsrichtung hälftig gemäht werden. Die Hälften müssen nicht alternierend gemäht werden, das Schnittgut ist abzuführen. 
 
Für alle Ökoflächen sollen die einschlägigen Anlage- und Pflegeempfehlungen der Beratungsstellen (z.B. Agridea) berücksichtigt werden. Es ist darauf zu achten, bereits bei der Anlage neuer Ökoflächen vom PNA oder den Beratungsstellen empfohlene Saatmischungen oder Pflanzmaterial zu verwenden, um bereits zu Beginn ÖQV-Qualitätskriterien zu erfüllen.
 
     
   

6. Synergien

   
Nur die gedruckte Form ist gültig!    
     

Eine enge Zusammenarbeit mit dem angrenzenden Vernetzungsprojekt „Klettgau“ erscheint uns sehr sinnvoll und zweckmässig.
Synergien können insbesondere bei der Bachpflege, Aufwertung und Realisierung von Revitalisierungen entlang der Gewässer genutzt werden.
Bachpflege: kein Mulchen, jeweils nur ein begrenzter Abschnitt des Baches mähen, abwechslungsweise nur eine Seite des Baches ausbaggern.

Eine Zusammenarbeit mit „Wangental Natur Pur“, im Bereich des neugeschaffenen Biotopes „Im See“ kann angestrebt werden.

Waldrandpflege: Durch eine geeignete Pflege insbesondere südexponierter Waldränder können die Lebensräume Wald/offene Landschaft miteinander verzahnt werden. Durch einen lückigen, gestuften und vielfältigen Waldrand werden neue Lebensräume geschaffen, die beispielsweise von vielen Schmetterlingsarten genutzt werden. In der Griengrube „Gräsli“ (TWW-Inventar-Nr. 3313) sollen die umliegenden Wiesenstreifen vor weiterem Abbau geschont werden (wertvoller Standort der Hummelragwurz).

  Feuersalamander
Feuersalamander im
Ernstelbach
     
   

7. Finanzierung

   
(Änderungen Vorbehalten)    
     

Höhe der Beiträge
Für ökologische Ausgleichsflächen, welche die vom Landwirtschaftsamt mit Zustimmung des Planungs- und Naturschutzamtes festgelegten Mindestanforderungen erfüllen, werden unterschiedliche Beiträge ausgerichtet (neu ab 2008, s. Tabellen 7-12).

Der Verein Wangental Natur Pur ist bereit, die Neuanlage von Ökoelementen wie Trockenmauern, Steinhaufen, Tümpeln sowie die Neuanlage von Hecken, Obstbäumen, Buntbrachen, Wiesen etc. finanziell zu unterstützen.

Für eine ökologische Ausgleichsfläche können gleichzeitig Beiträge für die biologische Qualität und die Vernetzung ausgerichtet werden.

Finanzierung
Der Kanton Schaffhausen bezahlt Bewirtschaftern, welche die spezifischen Voraussetzungen der ÖQV erfüllen, einen jährlichen Vernetzungsbeitrag.
Der Vernetzungsbeitrag gilt zusätzlich zu den Direktzahlungen des Bundes und allfälligen
Abgeltungen des kantonalen Mehrjahresprogramms Natur und Landschaft.
Der Kanton zahlt die Vernetzungsbeiträge den Bewirtschaftern zu Lasten des Globalbudgets
des Amtes für Landwirtschaft aus (100 %).
Derzeit 80 % werden vom Bundesamt für Landwirtschaft als Finanzhilfe zurückerstattet. Die Restkosten (20%) werden von der Projektträgerschaft (Gemeinde Wilchingen) jeweils bis Ende November dem Landwirtschaftsamt überwiesen.
Die Kosten für die Planung des Projekts werden von der Gemeinde Wilchingen übernommen.
Per 1.1.2008 war geplant, die Beiträge für Vernetzung und Qualität in der ÖQV anzupassen. Art und Umfang der Änderungen waren zum Zeitpunkt der Projekterstellung noch nicht bekannt. Deshalb sind beide Beitragssätze unten aufgeführt. Änderungen bleiben vorbehalten.

Abgeltungskosten für alle öAF, welche die Vernetzungskriterien erfüllen. Die drei Teilgebiete sind zusammengefasst. Grundlage: Ist-Zustand 2006

Im Jahr 2013 fällige Vernetzungsbeiträge für öAF gemäss Zielwerte. Die drei Teilgebiete sind zusammengefasst.


Tab. 7: Geschätzte Kosten Vernetzung Ist-Zustand 2008, alte Beitragssätze (Änderungen Vorbehalten)


ÖAF-Typ

Vernetzungs-Beitrag Fr.

Total

Kosten Bund Fr.

Kosten Gemeinde Fr.

 

Total/Bund/Gemeinde

(Are/Stk)

 

 

Extensiv genutzte Wiese

5.-/4.-/1.-

1718

6’872.-

1’718.-

Extensiv genutzte Weide

5.-/4.-/1.-

86

344.-

86.-

Buntbrache

5.-/4.-/1.-

650

2’600.-

650.-

Hochstamm-Feldobstbäume Stk.

5.-/4.-/1.-

291

1’164.-

291.-

Standortgerechte Einzelbäume Stk.

5.-/4.-/1.-

15

60.-

15.-

Hecken, Feld- + Ufergehölze

5.-/4.-/1.-

8

32.-

8.-

Rebflächen mit hoher Artenvielfalt

5.-/4.-/1.-

0

0.-

0.-

Säume

Keine Beiträge

0

0.-

0.-

Total Fr.

 

2768

11’072.-

2’768.-


Tab. 8: Geschätzte Kosten Vernetzungsbeitrag Ist-Zustand 2008, neue Beitragssätze (Änderungen Vorbehalten)

ÖAF-Typ

Vernetzungs-Beitrag  Fr.

Total

Kosten Bund Fr.

Kosten Gemeinde Fr.

 

Total/Bund/Ge-meinde

(Are/Stk)

 

 

Extensiv genutzte Wiese

10.-/8.-/2.-

1718

 13'744.-

3'436.-

Extensiv genutzte Weide

5.-/4.-/1.-

86

344.-

86.-

Buntbrache

10.-/8.-/2.-

650

 5'200.-

1'300.-

Hochstamm-Feldobstbäume Stk.

5.-/4.-/1.-

291

 1'164.-

291.-

Standortgerechte Einzelbäume Stk.

5.-/4.-/1.-

15

60.-

15.-

Hecken, Feld- + Ufergehölze

10.-/8.-/2.-

8

64.-

 16.-

Rebflächen mit hoher Artenvielfalt

10.-/8.-/2.-

0

 0.-

 0.-

Säume

10.-/8.-/2.-

0

 0.-

 0.-

Total / Jahr

 

2557

20'576.-

5'144.-


 

 

 

 

 

 

 

 

 


Tab. 9: Geschätzte Kosten Vernetzungsbeitrag 2013 alte Beitragssätze (Änderungen Vorbehalten)


ÖAF-Typ

Vernetzungs-
Beitrag Fr.

Total

Kosten Bund
Fr.

Kosten Gemeinde
Fr.

 

Total/Bund/Ge-
meinde

(Are/Stk)

 

 

Extensiv genutzte Wiese

5.-/4.-/1.-

2581

10’324.-

2’581.-

Extensiv genutzte Weide

5.-/4.-/1.-

125

500.-

125.-

Buntbrache

5.-/4.-/1.-

850

3’400.-

850.-

Hochstamm-Feldobstbäume Stk.

5.-/4.-/1.-

500

2’000.-

500.-

Standortgerecht Einzelbäume Stk.

5.-/4.-/1.-

25

100.-

25.-

Hecken, Feld- + Ufergehölze

5.-/4.-/1.-

146

584.-

146.-

Rebflächen mit hoher Artenvielfalt

5.-/4.-/1.-

20

80.-

20.-

Säume

5.-/4.-/1.-

55

220.-

55.-

Total / Jahr

 

4302

17'208.-

4’302.-


Tab. 10: Geschätzte Kosten Vernetzungsbeitrag Soll-Zustand 2013 neue Beitragssätze (Änderungen Vorbehalten)


ÖAF-Typ

Vernetzungs-
Beitrag Fr.

Total

Kosten Bund
Fr.

Kosten Gemeinde
Fr.

 

Total/Bund/Ge-
meinde

(Are/Stk)

 

 

Extensiv genutzte Wiese

10.-/8.-/2.-

2581

 20'648.-

 5'162.-

Extensiv genutzte Weide

5.-/4.-/1.-

125

 500.-

 125.-

Buntbrache

10.-/8.-/2.-

850

 6'800.-

 1'700.-

Hochstamm-Feldobstbäume Stk.

5.-/4.-/1.-

500

 2'000.-

 500.-

Standortgerecht Einzelbäume Stk.

5.-/4.-/1.-

25

 100.-

 25.-

Hecken, Feld- + Ufergehölze

10.-/8.-/2.-

146

 1'168.-

 292.-

Rebflächen mit hoher Artenvielfalt

10.-/8.-/2.-

20

 160.-

 40.-

Säume

10.-/8.-/2.-

55

 440.-

 110.-

Total / Jahr

 

4302

 31’816.-

7’954.-



Tab. 11: Geschätzte Kosten für Qualität Soll-Zustand 2013 alte Beitragssätze (Änderungen Vorbehalten)


ÖAF-Typ

Qualitäts-
Beitrag Fr.

Total

Kosten Bund Fr.

Kosten Gemeinde
Fr.

 

Total/Bund/Ge-
meinde

(Are/Stk)

 

 

Extensiv genutzte Wiese

5.-/4.-/1.-

2581

10’324.-

 2’581.-

Extensiv genutzte Weide

Keine Beiträge

125

--

--

Hochstamm-Feldobstbäume Stk.

5.-/4.-/1.-

500

 2’000.-

500.-

Hecken, Feld- + Ufergehölze

5.-/4.-/1.-

146

 584.-

146.-

Rebflächen mit hoher Artenvielfalt

Keine Beiträge

20

--

--

Total / Jahr

 

3372

12’908.-

 3227.-



Tab. 12: Geschätzte Kosten für Qualität Soll-Zustand 2013 neue Beitragssätze (Änderungen Vorbehalten)


ÖAF-Typ

Qualitäts-
Beitrag Fr.

Total

Kosten Bund Fr.

Kosten Gemeinde
Fr.

 

Total/Bund/Ge-
meinde

(Are/Stk)

 

 

Extensiv genutzte Wiese

10.-/8.-/2.-

2581

 20'648.-

 5'162.-

Extensiv genutzte Weide

5.-/4.-/1.-

125

 500.-

 125.-

Hochstamm-Feldobstbäume Stk.

30.-/24.-/6.-

500

 12'000.-

 3000.-

Hecken, Feld- + Ufergehölze

20.-/16.-/4.-

146

 2'336.-

 584.-

Rebflächen mit hoher Artenvielfalt

10.-/8.-/2.-

20

 160.-

 40.-

Total / Jahr

 

3372

 35’644.-

 8911.-


Falls die Flächenausdehnung der öAF im Jahr 2013 den Zielwerten entspricht, werden die Kosten der Gemeinde Wilchingen für die Abgeltung der Vernetzung in den drei Teilgebieten insgesamt rund Fr. 4300.-/Jahr nach alten bzw. Fr. 7900.-/Jahr nach neuen Beitragssätzen betragen. Hinzu kommen die Qualitätsbeiträge für extensiv genutzte Wiesen, Hochstamm-Obstbäume und Hecken, welcher im Maximum Fr. 12'908.- (alte Ansätze) bzw. Fr. 35’644.- (neue Ansätze) Bundesbeitrag und Fr. 3227.- (alte Ansätze) bzw. Fr. 8911.- (neue Ansätze) Gemeindebeitrag beträgt.
Total umfassen die drei Teilgebiete eine landwirtschaftliche Nutzfläche von 137 ha. Der finanzielle Aufwand für die Gemeinde zur Vernetzung der Gebiete liegt entsprechend bei rund Fr. 58.- für Vernetzung resp. Fr. 65.- für Qualität pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche.
 

Zwergtaucher
Zwergtaucher "im See"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wangental
Wangental

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Esparsettenwidderchen
Esparsetten-Widderchen
im Haartel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bläuling
Bläuling im "Gräsli"

 

 

 

 

 

 

 

 


Spierstauden-Perlmuttfalter im Feuchtgebiet "im See"

     
   

8. Erfolgskontrolle

   
Nur die gedruckte Form ist gültig!    
     

Nach Absprache mit dem Landwirtschaftsamt wird eine Überprüfung der Wirkungsziele vorgenommen. Nach 3 und nach 6 Jahren wird eine Kontrolle der Umsetzungsziele durch das Landwirtschaftsamt sowie das Planungs- und Naturschutzamt vorgenommen.

   
     
 
Zauneidechse im Feuchtgebiet

9. Literatur

 
Nur die gedruckte Form ist gültig!  
   
  • bioforum (2006): Vernetzungsprojekt Eschheimertal-Griesbach 2003-2008. Zwischenbericht 2005.
  • bioforum (2005): Kommunales Vernetzungsprojekt Siblingen 2005-2010
  • Jenny, M., R. Graf, L. Kohli & U. Weibel (2002): Vernetzung leicht gemacht – Ein Leitfaden zur Umsetzung der Öko-Qualitätsverordnung. Schweizerische Vogelwarte, Sempach & Schweizer Vogelschutz SVS – BirdLife Schweiz, Zürich.
  • Lauber K.,Wagner G. (1998): Flora Helvetica. Verlag Paul Haupt, Bern – Stuttgart – Wien.
  • LBL (2001): Qualität und Vernetzung im ökologischen Ausgleich. Erläuterungen zur Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV), Landwirtschaftliche Beratungszentrale LBL, Lindau, 2. Auflage.
  • LBL (2005): Vernetzungsprojekte. Eine Verordnung zur Förderung der Vernetzung, Landwirtschaftliche Beratungszentrale LBL, Lindau.
  • LBL (2004): Wegleitung für den ökologischen Ausgleich auf dem Landwirtschaftsbetrieb. Bewirtschaftungsauflagen – Beiträge - , Landwirtschaftliche Beratungszentrale LBL, Lindau, aktualisierte Auflage Juli 2005.
  • Nabulon, T., M. Roost, A. Reich, U. Weibel & M. Widmer (2002): Brutvögel im Kanton Schaffhausen. Neujahrsblatt der Naturforschenden Gesellschaft Schaffhausen Nr. 55.
  • Pfändler U. (1988): Biologische Bestandesaufnahme Längs der Fliessgewässer im Wangental mit Empfehlungen hinsichtlich Unterhalt und Ausbauvorhaben. Tiefbauamt Kt. SH.
  • PNA (2006): Das Netz. Informationen zum Vernetzungsprojekt Klettgau. Landwirtschaftsamt des Kt. SH und Planungs- und Naturschutzamt des Kt. SH, Ausgabe Nr. 1/2005
  • PNA (2006): Das Netz. Informationen zum Vernetzungsprojekt Klettgau. Landwirtschaftsamt des Kt. SH und Planungs- und Naturschutzamt des Kt. SH, Ausgabe Nr. 1/2006
  • Pro Natura – Schweizerischer Bund für Naturschutz (Hrsg.) (1997): Schmetterlinge und ihre Lebensräume. Arten, Gefährdung, Schutz. Schweiz und angrenzende Gebiete. Band 2
  • Schiess-Bühler C. (1993): Tagfalter im Schaffhauser Randen. Neujahrsblatt der Naturforschenden Gesellschaft Schaffhausen. Nr. 45/1993.
  • Sternberg K., Buchwald R. (1999): Die Libellen Baden-Württembergs, Band 1, Verlag Eugen Ulmer
  • Vicentini, H., Pfändler, U. (2006): Bachmuscheln (Unio crassus) im Seegraben: Bestandesaufnahme 2006. Bericht z.H. Planungs- und Naturschutzamt Schaffhausen.
  • Weibel U., Egli B., Rüegg P. (1997): Amphibien und Reptilien der Region Schaffhausen. Neujahrsblatt der Naturforschenden Gesellschaft Schaffhausen. Nr. 49/1997.
 
     
   
 
   

Download

 
       
    Ist - Plan  
       
    Soll - Plan  
       
    Luftbild Projektgebiet  
     
       
    Hier der Projekttext im PDF - Format pdf  
       
    Interview mit Gabi Ühlinger im PDF - Format pdf  
       
    Informationsblätter vom SVS und NABU  
    Hecken  
    Steinhaufen  
    Trockenmauern  
    Wildtierfreundliche Landwirtschaft Schweizerischen Vogelwarte Sempach  
       
    Ökologische Bedeutung von Ufergehölzen von René Bertiller  
   
Top
 
       
   

Link

 
       
    Landwirtschaftsamt Schaffhausen  
       
    Nationales ökologisches Netzwerk REN  
       
    Publikationen N+L Natur + Landschaft  
       
    AGRIDEA Lindau  
       
    Vogelwarte Sempach > Netz Klettgau  
       
    Wangental Natur Pur  
       
    Gemeinde Wilchingen